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Corona HygieneKonzept

Wiederaufnahme des Sportbetriebs ab dem 14.09.2020

Nach einer langen "Corona"-Pause können wir unseren Sportbetrieb wieder aufnehmen. Leider nicht ohne Einschränkungen und zusätzliche Regeln.  Wir haben uns weitgehend an die Vorgaben der Stadt WN und unserer Fachverbände gehalten und möchten auf dieser Seite alle Teilnehmer auf unser Konzept hinweisen.


Für den Betrieb von städtischen Sportanlagen und Sportstätten und des Sportplatzes beim Vereinsheim sind im Rahmen der CoronaVO – Sport vom 03.9.2020 von den Teilnehmern einer Gruppe folgende Punkte zu beachten:

  1. Eine Teilnahme an einer Trainingseinheit ist nur nach einer vorherigen Anmeldung beim Trainer möglich. Idealerweise erfolgt diese Anmeldung per e-mail an den Trainer und an info@ssv-hohenacker.de. Eine Bestätigung über die mögliche Teilnahme wird vorher per e-mail versendet, bzw. mit dem jeweiligen Trainer abgestimmt.
  2. Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m. Dies gilt auch außerhalb der Trainingszeiten sowie auch für die Verkehrswege innerhalb der Sportanlage/-stätte.
  3. Darüber hinaus gelten die allgemeinen Hygieneregeln: Gründliches Händewaschen, Husten und Niesen in die Armbeuge, Verzicht auf Händeschütteln.
  4. Die Nutzung von Umkleiden und Duschen ist auf ein Minimum zu begrenzen. Die Sportlerinnen und Sportler sollten bereits umgezogen zur Sportanlage/-stätte kommen. 
  5. Die Nutzung der Toiletten erfolgt einzeln. In den Sporthallen der Stadt WN sind Desinfektionsmittel nicht zu verwenden - Einhaltung der Hygieneregeln durch Waschen der Hände mit Seife.
  6. Bei Sporteinheiten auf dem Vereinsgelände ist eine Toileittennutzung nur möglich, wenn die Gaststätte geschlossen ist. Eine Desinfektion ist am Vereinsheim durch einen lokalen Desinfektionsspender möglich. 
  7. Die maximale Gruppengröße beträgt maximal 20 Personen erlaubt, im Gymnastikraum der Sporthalle wird die Teilnehmerzahl von Vereinsseite auf 15 Personen begrenzt.
  8. Zu den Personen, die am Training teilnehmen, gehört auch der Übungsleiter. Zuschauer und Begleitpersonen dürfen sich nicht in der Sportanlage/-stätte aufhalten.
  9. Die Trainingszeiten sind so verkürzt, dass bei einem Trainingsgruppenwechsel, die vorherige Gruppe vor Belegungsende die Sportanlage/-stätte vollständig verlassen kann, bevor die nächste eintrifft. Die Sportler sind angehalten nach Ende des Trainings die Sportststätte direkt zu verlassen, bzw. erst zu betreten, wenn die vorhergehende Gruppe die Anlage vollständig verlassen hat.
  10. Nach Benutzung sind die Sport- und Trainingsgeräte mit tensidhaltigem Reinigungsmittel sorgfältig zu reinigen. Matten sind - sofern möglich - selbst mitzubringen
  11. Für jede Trainingsmaßnahme ist der Trainer als verantwortliche Person benannt, dieser ist für die Einhaltung der Regeln verantwortlich. Die Teilnehmer werden vor der ersten Trainingseinheit über diese Regeln in Kenntnis gesetzt, die Kenntnisnahme dieser Regeln ist auf einer Teilnehmerliste zu dokumentieren. Jeder Teilnehmer muss vor dem ersten Training die Hygieneregeln zur Kenntnis nehmen und mit seiner Unterschrift die Kenntnisahme und die Einhaltung bestätigen. Das entsprechende Dokument findet Ihr hier.
  12. Die Teilnehmenden jeder einzelnen Trainingseinheit sowie die für die Trainingseinheit verantwortliche Person werden mit Namen, Telefonnummer und Adresse dokumentiert.
  13. Personen sind vom Training ausgeschlossen, wenn sie in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder standen und seit dem Kontakt mit der infizierten Person noch nicht 14 Tage vergangen sind. Die Trainingsteilnahme ist ebenso untersagt, wenn Personen Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen.


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Mitgliederinfo_Corona_September_Ver2 (pdf)

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