Mitgliedsbeiträge
1. Grundbeiträge / Jahr
Kinder / Jugendliche bis 18 Jahre: 25,00 Euro
Schüler, Azubis, Studenten, FSJ: 25,00 Euro
Erwachsene: 65,00 Euro
Ehepaare: 100,00 Euro
2 Abteilungsbeiträge / Jahr
2.1 Handball
Kinder / Jugendliche von 8 -18 Jahre*: 25,00 Euro
Erwachsene*: 45,00 Euro
2.2 Turnen
Kinder, Jugendliche, Erwachsene*: 15,00 Euro
2.3 Schützen
Erwachsene*: 30,00 Euro
Arbeitsdienst** 16 Stunden à 8,00 Euro
* aktive Mitglieder
** im Alter von 16-65 Jahren
Beitragsordnung und Informationen zur Mitgliedschaft
1. Die Grund- u. Abteilungsbeiträge werden jährlich im März abgebucht.
Neu eintretende Mitglieder zahlen bei Eintritt bis zum 30.6 den vollen Jahres- und Abteilungsbeitrag. Später eintretende Mitglieder zahlen den halben Jahres- und Abteilungsbeitrag.
2. Für Beiträge, die nicht im Bankeinzugsverfahren erhoben werden, wird eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 erhoben.
Einzelmitglieder, wie Schüler, Studenten od. Auszubildende, FSJler erhalten bis zum
25. Lebensjahr, unter Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung einen ermäßigten Grundbeitrag. Die Bescheinigung muss Ende Januar auf der Geschäftsstelle vorliegen anderenfalls erfolgt die automatische Umstellung und kann nicht mehr rückerstattet werden.
3. Die Abteilungsbeiträge sind je Einzelmitglied zu entrichten.
4. Beitragsermäßigungen (nur Grundbeiträge) sind in Sonderfällen möglich. Informationen erteilt die SSV-Geschäftsstelle. Im Falle einer Beitragsermäßigung müssen jährlich bis 31.12. des Vorjahres entsprechende Nachweise auf der Geschäftsstelle eingereicht werden. Ansonsten wird der entsprechende Beitrag in voller Höhe fällig und kann nicht mehr rückerstattet werden.
5. Bei Nichtzahlung der Beiträge wird eine 1. Mahnung verschickt. Hierbei wird eine Mahngebühr von EUR 5,00 fällig. Für weitere Mahnungen wird eine Bearbeitungsgebühr von EUR 10,00 fällig. Zusätzliche Bankkosten, die das Mitglied zu vertreten hat wird dem Mitglied mit den Mahngebühren in Rechnung gestellt. Für Minderjährige ist der gesetzliche Vertreter Beitragsschuldner.
Ein- und Austritt:
1. Der Eintritt ist jederzeit möglich.
2. Der Austritt ist nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich (siehe Vereinssatzung).
Er ist schriftlich bei der SSV-Geschäftsstelle, Postfach 7148, 71317 Waiblingen oder per E-Mail an geschaeftsstelle@ssv- hohenacker.de einzureichen. Der Austritt wird schriftlich bestätigt. Ebenfalls schriftlich einzureichen sind Kündigungen aus den Abteilungen, auch wenn die Mitgliedschaft im Hauptverein bestehen bleibt. Beitragsrückerstattungen sind nicht möglich. Formulare hierfür erhalten Sie hier oder bei der SSV-Geschäftsstelle.
Familien:
1. Sind bereits 2 minderjährige Kinder einer Familie im Verein Mitglied, so ist nur für die beiden ältesten minderjährigen Kinder ein Grundbeitrag zu entrichten.
2. Mit Erreichen der Volljährigkeit scheiden die 18-jährigen Mitglieder aus dem Familienverbund aus und werden als eigenständige Mitglieder geführt. Bei Familien bei denen das dritte Kind vom Grundbeitrag freigestellt ist, wird dann für das dritte Kind ein Beitrag fällig.
Stand April 2020, Änderungen und Druckfehler vorbehalten!
Bitte beachten Sie, dass alle Änderungen bzgl. ihrer Mitgliedschaft auf der Geschäftsstelle geändert werden müssen. Verantwortlich für die Richtigkeit der Daten sind die Mitglieder!